Geschäftsbedingungen Hubertushof Fromwald 2721 Bad Fischau Brunn ab 01.06.2018

1) Garantie der teilnehmenden Personenzahl

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass bis spätestens 5 (7) Werktage vor Veranstaltungstermin die genaue Personenanzahl und Speisenwahl fixiert werden muss. Spätere Abänderungen können aus warenwirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

2) Stornierung von Veranstaltungen

Erfolgt eine Stornierung bis zu 2 Monate vor dem festgesetzten Termin, werden 50% des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, bis zu 3 Arbeitstage 100%.

Sollte eine Veranstaltung nach Angebotslegung nicht zustande kommen, wird eine Aufwandsentschädigung von € 100,- fällig / €60 für Anbot – wenn die ausgemachte Anzahlung getätigt wird, gilt die Veranstaltung für uns als fix.

3) Getränkeabrechnung

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber akzeptiert die Bezifferung durch den Hubertushof Fromwald.

4) Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Hubertushof Fromwald. Dafür darf ein Pauschalbetrag (Stoppelgeld d. H. Weinservice inkl. Kühlung, inkl. Weinservice (Glas und Waschpauschale) pro Flasche € 12,00 verrechnet werden. Küchenhandlingsgebühr €1,50 pro Person (für Spülen, Service, Geschirrverleih, Folie zum einpacken).
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie und Ihre Gäste, den Küchenbereich nicht zu betreten!

5) Wertsachen

Das Hotel ,,Hubertushof‘‘ übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung.
Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten, mitgebrachten technischen Geräten oder ähnlichem, obliegt ausschließlich der Aufsicht des Gastes.
Der Zutritt bzw. die Weitergabe des Raumes an Dritte ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet.

6) Dekoration

Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, die den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen muss, dem Hubertushof Fromwald mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche mit der Montage und Demontage verbundene Kosten sowie dabei evtl. entstandene Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters.
Wird davor oder danach ein Depot gebraucht, verrechnen wir pro Tag €50 - €100 Depotkosten.
Für eine Hochzeit steht Ihnen der Saal ab Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag 11:00 Uhr zur Verfügung.
6a) Im Festsaal verrechnen wir eine Miete von €10,- pro Stunde.
6b) Endreinigung bei Schäden (Konfetti, Essensreste, Hundekratzer usw.) ca. € 200,- je nach Aufwand
6c) Feuerwerk bitte bei uns melden (bzgl. Schäden – Autoparkplatz) Zusätzlich bei Gemeinde anmelden und uns den Bescheid per Mail zusenden.

7) Haftung

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und diese sind dem Hubertushof Fromwald voll zu ersetzen. Der Hubertushof Fromwald haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände nur bei Eigenverschuldungen und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen.
Sternspritzer und Deko mit Feuer bitte melden und die Genehmigung schriftlich einholen. Die Kosten für die Reinigung von Tischtüchern o. ä. belaufen sich auf ca. €15 -€30 pro Stück.
Für Bodenschäden oder Mauerwerkschäden wird mit den ausführenden professionellen Firmen 1:1 verrechnet oder auf Wunsch direkt mit Ihnen.
Kann unser Haustechniker den Schaden beheben, werden wir je nach Aufwand pro Stunde zwischen €30 und €60 verrechnen.

8) Rechnungslegung

Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung, spätestens 3 Arbeitstage nach der Veranstaltung ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

9) Brandschutz

Laut gültigem Brandschutzgesetz. Unterlagen im Haus.

10) Lärm

Ab 24:00 sind die Räume (Klima) geschlossen zu halten. (Gastgarten Verordnung)

11) Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Wr. Neustadt vereinbart. Bad Fischau Brunn ab 1.06.2018